Pflegesachleistungen werden bei vorliegen der Voraussetzungen bis zu folgenden Beträgen von der Pflegekasse übernommen:

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Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit   0,00 EUR
Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit
 689,00 EUR
Pflegegrad 3

schwere Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

 1298,00 EUR
Pflegegrad 4

schwerste Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

 1612,00 EUR
Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigung der

Selbstständigkeit mit besonderen

Pflegeanforderungen

 1995,00 EUR